Vorbereitung auf die EU-KI-Verordnung
Was verlangt Artikel 4 des AI Act zur KI-Kompetenz?
Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, die KI-Kompetenz der Personen zu unterstützen, die KI in ihrem Auftrag einsetzen. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Die geänderte Fassung hebt sie nicht auf.
Was sagt Artikel 4?
Die Maßnahmen müssen technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung, den Nutzungskontext sowie betroffene Personen oder Gruppen berücksichtigen. Das bedeutet keinen gleichen Kurs für jede Rolle.
Entwürfe zu prüfen und eine Bewerberauswahl zu konfigurieren sind unterschiedliche Aufgaben mit unterschiedlichen Risiken. Klären Sie nötiges Verständnis, das Erkennen falscher Ergebnisse und Ansprechpartner bei Fragen. Betroffene Personen gehören zum Kontext. Sie sind deshalb nicht alle Beschäftigte, die das Unternehmen nach Artikel 4 schulen muss.
Was änderte der Digital Omnibus?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 formuliert die Pflicht als Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von KI-Kompetenz. Schon die ursprüngliche Pflicht war eingeschränkt. Sie war keine bedingungslose Ergebnisgarantie.
Die Änderung sieht Unterstützung durch Kommission und Mitgliedstaaten, besonders für KMU, sowie Empfehlungen des KI-Gremiums vor. Unterstützung ist weder eine pauschale Kleinunternehmensausnahme noch die Anerkennung eines bestimmten Kurses.
Für KI-Kompetenz bleibt der Beginn am 2. Februar 2025. Verschobene einzelne Hochrisikofristen verschieben diese Pflicht nicht automatisch.
Hat Artikel 4 einen eigenen Bußgeldbetrag?
Artikel 4 gehört nicht zu den in Artikel 99(4) aufgeführten Vorschriften. Daraus folgt nicht, dass jeder Kompetenzverstoß nach sämtlichen geltenden Gesetzen folgenlos bleibt.
Trennen Sie die Fragen: Welche Pflicht besteht, welche weiteren Verstöße liegen vor, welche Behörde ist zuständig und was regeln nationale Vorschriften? Ein fehlender gesonderter Betrag hebt die Kompetenzmaßnahmen nicht auf.
Was können Sie praktisch tun?
Erfassen Sie Werkzeuge, Nutzer und den Zweck jeder Anwendung. Notieren Sie je Rolle nötige Kenntnisse, Werkzeuggrenzen, zulässige Daten und die Verantwortung bei Fehlern. Vergleichen Sie die Aufstellung mit der tatsächlichen Arbeit, nicht nur mit gekaufter Software.
Wählen Sie danach Maßnahmen: Anweisungen, aufgabenbezogene Schulung, eine Übung mit falschem Ergebnis oder eine Regel zur menschlichen Prüfung. Dokumentieren Sie Maßnahmen und offene Fragen. Eine interne Notiz kann beitragen. Allein belegt sie nicht, dass sämtliche nötigen Maßnahmen angemessen sind.
Fragen
Brauchen wir einen formalen Kurs?
Artikel 4 nennt kein einheitliches Pflichtformat. Maßnahmen müssen zu Rolle und Kontext passen. Ein kurzer Leitfaden ist nicht automatisch ausreichend, nur weil das Unternehmen klein ist.
Betrifft das nur KI-Anbieter?
Nein. Auch Betreiber sind erfasst. Ein fertiges Werkzeug beseitigt nicht die Frage, wie Beschäftigte es im Auftrag des Unternehmens einsetzen.
Lohnt sich Handeln ohne eigenen Bußgeldbetrag?
Ja. Die Pflicht bleibt bestehen. Prüfen Sie die Folgen für den konkreten Fall. Ein fehlender gesonderter Höchstbetrag ist keine pauschale Ausnahme.
Quellen
Weiterführende Artikel
Nächster Schritt
Klären Sie, welche Rollen eine Maßnahme nach Artikel 4 brauchen.
Die Vorbereitung auf die EU-KI-Verordnung umfasst ein Verzeichnis der Werkzeuge und ihrer Nutzer als Ausgangspunkt für Kompetenzmaßnahmen. Sie ist weder eine Schulung noch ein Konformitätszertifikat.
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oder schreiben Sie an contact@ergostrat.com