Vorbereitung auf die EU-KI-Verordnung
Müssen Sie KI-erzeugte Inhalte kennzeichnen?
Prüfen Sie Ihre Rolle und wie Menschen den Inhalt wahrnehmen. Technische Ausgabemarkierung, Offenlegung bei Veröffentlichung und Hinweis auf ein KI-Gespräch sind unterschiedliche Pflichten. „Immer“ oder „nie“ klärt nicht jeden Fall nach Artikel 50.
Wer markiert und wer legt offen?
Anbieter von Systemen, die synthetischen Text, Bilder, Ton oder Video erzeugen, müssen Ausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert markieren. Das Recht berücksichtigt technische Machbarkeit und Inhaltsgrenzen. Gemeint ist nicht zwingend eine sichtbare Bildunterschrift unter einer Veröffentlichung.
Prüfen Sie bei der Veröffentlichung getrennt, ob Sie Betreiber sind und ob der Inhalt einen Deepfake oder einen zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten öffentlichen Interesses veröffentlichten Text darstellt. Dafür bestehen eigene Offenlegungspflichten. Diese Unterscheidung umfasst nicht sämtliche Unternehmenspflichten nach der Verordnung.
Anbieter direkt mit Menschen interagierender Systeme müssen den Hinweis auf die KI-Interaktion sicherstellen, sofern diese nach gesetzlichem Maßstab und Kontext nicht offensichtlich ist. Für Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung bestehen weitere Regeln. Ein Hinweis macht eine verbotene Nutzung nicht zulässig.
Welche Termine sind zu prüfen?
Artikel 50 gilt allgemein ab dem 2. August 2026. Für Anbieter zuvor in Verkehr gebrachter Systeme zur Erzeugung synthetischer Inhalte setzt die Novelle die Frist für die technische Markierung auf den 2. Dezember 2026.
Dieser Übergang betrifft die konkrete Ausgabemarkierung. Er verschiebt nicht allgemein Offenlegungen zu Deepfakes, Texten öffentlichen Interesses oder KI-Interaktionen. Halten Sie Rolle und Datum gemeinsam fest.
Wie funktionieren die Ausnahmen?
Prüfen Sie die Ausnahme anhand des jeweiligen Absatzes:
- Bei technischer Markierung besteht eine Ausnahme für unterstützende Standardbearbeitung oder nicht wesentlich veränderte Eingabedaten und deren Bedeutung.
- Bei Texten öffentlichen Interesses erfordert die Ausnahme menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle sowie eine Person mit redaktioneller Verantwortung für die Veröffentlichung.
- Bei offensichtlich kreativen, satirischen oder fiktiven Werken wird die Offenlegung dem Werkgenuss angepasst, nicht einfach gestrichen.
- Ausnahmen für gesetzlich erlaubte strafverfolgungsbezogene Tätigkeiten haben eigene Grenzen; gewöhnliche Werbung kann sie nicht frei wählen.
Ersetzen Sie echte menschliche Prüfung nicht durch einen Autorennamen. Machen Sie aus dieser Bedingung aber auch keine allgemeine Beschriftungspflicht für jede KI-Nutzung. Andere Transparenzregeln können weiterhin gelten.
Was ist für die Unternehmenswebsite festzuhalten?
Erfassen Sie je Nutzung Werkzeug, Inhalt, Veröffentlichungszweck, prüfende Person und Verantwortung. Bei KI-Interaktionen prüfen Sie, wie und wann Menschen davon erfahren. Einschlägige Informationen müssen spätestens bei der ersten Interaktion oder Wahrnehmung klar, unterscheidbar und zugänglich sein.
Prüfen Sie bei realistischen Bildern oder Clips, ob sie bestehende Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse scheinbar authentisch darstellen. Weder ist jedes Produktbild automatisch ein Deepfake noch ist Werbung pauschal ausgenommen.
Fragen
Braucht jedes KI-Bild eine sichtbare Kennzeichnung?
Die Werkzeugnutzung allein begründet keine solche allgemeine Regel. Prüfen Sie Fall und Rolle. Maschinenlesbare Markierung und Offenlegung gegenüber dem Publikum sind getrennte Fragen.
Genügt ein menschlicher Autorenname?
Nicht für die Ausnahme bei Texten öffentlichen Interesses. Nötig sind menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle und tatsächliche redaktionelle Verantwortung. Prüfen Sie die geleistete Arbeit, nicht nur die Namenszeile.
Sind kleine Unternehmen automatisch ausgenommen?
Nicht allein aufgrund ihrer Größe. Prüfen Sie Voraussetzungen der Pflicht und eine gegebenenfalls einschlägige Ausnahme. „Kleinunternehmen“ ersetzt diese Prüfung nicht.
Quellen
Weiterführende Artikel
Nächster Schritt
Klären Sie, welche Inhaltsnutzungen eine Offenlegung erfordern.
Die Vorbereitung auf die EU-KI-Verordnung erfasst KI-Inhalte im Unternehmen und die nach Artikel 50 zu prüfenden Fälle. Die operative Bewertung benennt rechtliche Fragen, ersetzt aber kein Rechtsgutachten.
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oder schreiben Sie an contact@ergostrat.com